Dorfentwicklung natürlich HIMBERGEN

Dorfentwicklung Gemeinde Himbergen

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Unverbindliche Voranfrage für private Vorhaben

Allgemeine Informationen über Zuwendungen für private Antragsteller

Dorfentwicklung Gemeinde Himbergen: Förderung privater Vorhaben
(PDF, Stand 01/2024)


Sie planen private Baumaßnahmen, die im Rahmen der Dorfentwicklung förderfähig sind? Dann füllen Sie bitte die unverbindliche Voranfrage (PDF-Download) aus und geben diese im Gemeindebüro (Bahnhofstraße 1) ab. Hier erhalten Sie allgemeine Informationen über Zuwendungen für private Antragsteller (PDF-Download).


Übersicht: Fördermöglichkeiten für private Antragsteller in der Dorfregion Himbergen


Die Erhaltung der Eigenart der Dörfer und ihre behutsame Fortentwicklung ist die Hauptaufgabe der Dorfentwicklungsförderung. Die überlieferte Bausubstanz, die Zuordnung der Gebäude zueinander, ihre Lage an Straßen und Plätzen sowie Bäume und typische ländliche Grünanlagen prägen das unverwechselbare Bild der Siedlungen. Die behutsame Modernisierung der Altbausubstanz begünstigt die Wiederbelebung der Ortskerne und sichert Arbeitsplätze in der Region.

Das Land fördert Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung dörflicher Bausubstanz, wenn sie nach den Feststellungen der Dorfentwicklungsplanung ortsbildprägenden Charakter hat. Der Innenausbau wird in dem Umfang gefördert, der zur Erhaltung des Gebäudes konstruktiv erforderlich ist. Förderfähig sind z.B.:

  • Dachausbesserung oder Dacherneuerung
  • Anpassung / Rückführung der veränderten Bauform
  • Beseitigung baulicher (auch konstruktiver) Missstände
  • Fassadenarbeiten an Sichtmauerwerk und Putzarbeiten
  • Fachwerkerneuerung und Fachwerkfreilegung
  • Farbgestaltung
  • Erneuerung von Toren, Türen und Fenster
  • Erneuerung der straßenseitigen Einfriedung

Gestalterische Vorgaben leiten sich aus dem jeweiligen traditionellen, zeitgemäßen Baustil ab. Dabei sind die regionaltypischen Materialien zu verwenden. In Verbindung mit gestalterischen Maßnahmen wird auch die Wärmedämmung gefördert. Aufgrund der hohen Anzahl von Baudenkmalen ergibt sich in den meisten Fällen eine Berücksichtigung von denkmalpflegerischen Belangen.

Maßnahmen für aktive landwirtschaftliche Betriebe

Die Dorfentwicklung soll die ländlichen Siedlungen als Standort aktiver land- und forstwirtschaftlicher Betriebe erhalten und deren Entwicklungsmöglichkeiten im Dorf sichern. Neben der Schaffung von zeitgemäßen Produktionsbedingungen soll den Betrieben die Möglichkeit alternativer Einkommen erschlossen werden.

Das Land fördert die Anpassung land- und fortwirtschaftlicher Bausubstanz incl. Hofräume an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens oder ihre Einbindung in das Ortsbild.

Revitalisierung oder Umnutzung von ortsbildprägenden Gebäuden

Infolge des Strukturwandels sind Gebäude von landwirtschaftlichen Betrieben, aber insbesondere auch auf ehemals landwirtschaftlichen Hofstellen, vielfach untergenutzt oder leerstehend. Mit Blick auf die zu wahrende dörfliche Struktur ist ihre Erhaltung wichtig, so dass in diesen Fällen neben erhaltenden Maßnahmen auch eine neue Funktionszuweisung innerhalb des Gebäudes gefördert werden kann.

Das Land fördert die Revitalisierung (Wiedernutzung) leerstehender oder die Umnutzung landwirtschaftlich genutzter oder ehemals landwirtschaftlicher ortsbildprägender Gebäude für Wohn-, Arbeits- sowie Fremdenverkehrs-, Freizeit- oder gemeinschaftliche Zwecke. Dabei ist auch der Innenausbau förderungsfähig.

Bei Umnutzungen muss der bauzeitliche Charakter des Wirtschaftsgebäudes erhalten bleiben. Mit der Beantragung ist ein Konzept zur Markt- und Standortanalyse mit Bedarfs- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorzulegen.

Von der Idee bis zur fertigen Maßnahme – Wie wird gefördert?

  1. Vorüberlegungen. Sofern Erneuerungen oder Umgestaltungen bereits im Folgejahr geplant sind, sollen diese auf dem gesonderten Formular (vgl. homepage der Gemeinde; Rubrik Dorfentwicklung) geschildert werden. Diese sog. Unverbindliche Voranmeldung zur Ortsbegehung ist beim Planungsbüro oder bei der Gemeinde bis Ende Mai eines jeden Jahres einzureichen (die Anträge können also jährlich bis voraussichtlich 2027 gestellt werden).
  2. Ortsbegehung. Zusammen (vorbehaltlich der Maßgaben durch die Corona-Pandemie) mit dem Planungsbüro begutachtet das Amt für regionale Landesentwicklung die angemeldeten Vorhaben. Ein Begehungsprotokoll wird angefertigt, woraus sich wichtige Maßgaben für die weitere Beantragung ergeben.
  3. Kostenvoranschlag. Auf Grundlage des Begehungsprotokolls und einer möglichen ergänzenden Beratung werden detaillierte Kostenvoranschläge eingeholt. Wichtig: Kostenvoranschläge sind kostenfrei! Es dürfen keine Vorverträge abgeschlossen werden! Sofern Planungsleistungen erforderlich sind, dürfen diese max. bis zur Leistungsphase 6 beauftragt werden.
  4. Denkmalrechtliche Genehmigung. Bei Vorhaben an Baudenkmalen oder an umgebenden Gebäuden ist diese mit einem gesonderten Antragsformular beim Landkreis zu beantragen.
  5. Beantragung der Förderung im Rahmen der Dorfentwicklung. Antragsformulare werden auf der Ortsbegehung ausgehändigt. Die Gemeinde ist bei der Ausfüllung des Förderantrages behilflich. Dieser ist zusammen mit den Kostenangeboten bei der Gemeinde abzugeben; sie müssen spätestens am 15.09. eines jeden Jahres in der Förderbehörde in Lüneburg vorliegen.
  6. Zuwendungsbescheid. Das Amt für regionale Landesentwicklung prüft / bewilligt (whs. im Frühjahr des darauffolgenden Jahres) durch schriftlichen Bescheid die Zuwendung. Erst wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt, darf der Auftrag erteilt und mit der Maßnahme begonnen werden! Das gilt ebenfalls für die Materialbestellung und den Einkauf!
  7. Maßnahmenausführung. Bei der Ausführung sind die im Zuwendungsbescheid bzw. in der denkmalrechtlichen Genehmigung enthaltenen Fristen und Auflagen zu beachten. Sofern anders verfahren wird, kann die Zuwendung zurückgezogen werden.
  8. Maßnahmenabrechnung. Nach vollständiger Fertigstellung erfolgt die Abrechnung auf dem dafür vorgesehenen Formular mit den Rechnungen und Kontoauszügen (Vorlage im Original und mit einer Kopie).
  9. Auszahlung der Fördersumme. Nach einer Überprüfung der fertiggestellten Maßnahme durch einen Mitarbeiter des Amtes erfolgen die Auszahlung der Zuwendung und die Rückgabe der Rechnungsbelege.

Private Antragsteller - Was ist zu beachten?

Sofern Sie Eigentümer einer (ehemaligen) landwirtschaftlichen Hofstelle in einem der Ortsteile sind, können Sie unter folgenden Aspekten bis ca. 2027 am Förderprogramm Dorfentwicklung des Landes Niedersachsen teilhaben:

  • Maßnahmen an Altgebäuden können mit 30 % der förderfähigen Kosten gefördert werden.
  • Gemeinnützige Vereine (Nachweis Finanzamt) können mit 63 % gefördert werden.
  • Die Förderhöchstsumme beträgt 50.000 Euro für ein Objekt. Bei Revitalisierungen von leerstehenden oder Umnutzungen von ortsbildprägenden Gebäuden können bis zu 100.000 Euro bzw. 150.000 Euro gewährt werden.
  • Die Fördersumme muss mindestens 2.500 Euro betragen; d.h. eine Mindestinvestition von 8.340 Euro ist notwendig.
  • Grundsätzlich wird die Mehrwertsteuer gefördert, sofern keine Berechtigung zum Abzug der Vorsteuer besteht (Nachweis durch Steuerberater o.ä.).
  • Bis zu einer Fördersumme von unter 100.000 Euro muss ein Kostenangebot pro Gewerk eingeholt und dem Antrag beigefügt werden. Liegt die Fördersumme höher, müssen drei Vergleichsangebote pro Gewerk vorliegen.
  • Bei Eigenleistungen ist lediglich das Material förderfähig. Der eigene Arbeitseinsatz kann aber nur bei gemeinnützigen Vereinen berücksichtigt werden.
  • Die Genehmigung in der Dorfentwicklung ersetzt keine anderen Genehmigungen, z. B. Baugenehmigung oder denkmalrechtliche Genehmigung.
  • In jedem Jahr müssen die Anträge zum 15.09. gestellt werden, um im oder ab dem Folgejahr ausführen zu können. Die beabsichtigten Vorhaben können auch aufgeteilt und in mehreren Jahren beantragt werden.
  • Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Nochmals: Keine Maßnahme darf vor der schriftlichen Bewilligung durch das Amt begonnen werden! Dazu gehören auch Materialkauf und –bestellung! Ansonsten werden keine Förderungen ausgesprochen bzw. ausgezahlt!

Bestandskarten der Ortslagen zum Thema Siedlungsstruktur. Rot umrandet sind hier die förderfähigen Gebäude.

Almstorf
Brockhimbergen
Groß Thondorf
Himbergen
Hohenfier
Kettelstorf
Klein Thondorf
Kollendorf
Rohrstorf
Strothe


Weitere Informationen / Kontaktdaten:

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Martina Fetter
Adolph-Kolping-Straße 14
21337 Lüneburg
T. 04131 / 6972 332
martina.fetter@arl-lg.niedersachsen.de

Planungsbüro Warnecke
Volker Warnecke
Wendentorwall 19
38100 Braunschweig
T. 0531 / 1219 240
mail@planungsbuero-warnecke.de